Sei helle...
Sanierungsfahrplan
Für Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten gilt seit dem 01.01.2024 das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
In Baden-Württemberg gilt für Bestandsimmobilien weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) solange bis das GEG auch für den Bestand gilt.
Das EWärmeG verpflichtet Hauseigentürmer bestehender Wohngebäude Erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Der Sanierungsfahrplan ist neben unserem HellensteinGas bio eine Erfüllungsoption des EWärmeG.
Wir erstellen für Sie einen Sanierungsfahrplan und zeigen Optimierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude auf. Nach einer umfassenden Vor-Ort-Analyse Ihres Gebäudes und Ihrer Heizung veranschaulichen wir, welche Sanierungsschritte an Ihrem Gebäude und Ihrer Heizung in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Auf diese Weise passen die einzelnen Maßnahmen perfekt zusammen und Sie erhalten im Rahmen der Umsetzung den größten Nutzen.
Der Sanierungsfahrplan gilt ganz unabhängig davon, ob die Empfehlungen zur energetischen Optimierung umgesetzt werden oder nicht.
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Bei uns profitieren die hellsten Köpfe Deutschlands von den attraktiven Vorteilen mit unserem Sanierungsfahrplan. Sind auch Sie helle? – Dann kommen Sie einfach auf uns zu oder lassen uns direkt die ausgefüllten Auftragsunterlagen zukommen. Wir freuen uns auf Sie!