Für Lieferungen und Leistungen an die Stadtwerke Heidenheim AG und deren Tochtergesellschaften (Auftraggeber) gelten, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, nachfolgende Allgemeine Vertragsbedingungen. Die Anerkennung und Einhaltung dieser bedingt die Annahme von Bestellungen des Auftraggebers.
Die allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferungen und Leistungen können Sie hier downloaden und im Detail einsehen:
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferungen und Leistungen